Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen im häuslichen Setting
Der Umgang mit Menschen, die Pflege brauchen, ist für professionelle Betreuungskräfte mit hoher Verantwortung verbunden. Aus Sorge vor Stürzen, dem Davonlaufen etc. von betagten Menschen setzen pflegende Personen freiheitsbeschränkende Maßnahmen, wie zum Beispiel das Versperren der Wohnungstüre oder das Anbringen von Bettgittern. Ist dies im häuslichen Setting jedoch überhaupt zulässig?
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Vortragende/r
Christian GepartMehr Informationen finden Sie auf der Website des Anbieters.